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Ein langer Streit, der uns auch mindestens einen Studentenstreik eingebracht hatte, ist nun vorbei. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja bereits entschieden, dass die Berliner Rückmeldegebühr (= getarnte Studiengebühr) zurückgezahlt werden muss. (mehr auf TAZ online). Offenbar gibt’s nun das Geld von damals zurück, auch wenn man nicht „unter Vorbehalt“ gezahlt hatte. Man muss nur einen Antrag …
In allen Debatten über Studiengebühren wird der fairste und gerechteste Vorschlag nicht besprochen. Das wäre mal eine würdige Reform!