Das Internet gehört geregelt, denn alles, was nicht ordentlich und gründlich geregelt ist, widerspricht der deutschen Volksseele und deutschen Gründlichkeit. Es wäre ja noch schöner, wenn man einem lese- und schreibekundigen Menschen Denk- und Urteilsfähigkeit unterstellt (hier sollten Politiker nicht immer von sich auf andere schließen). Die bisherige Rechtspraxis und Gesetzeslage erlauben es, so ziemlich jede begangene Straftat und auch jedes Vergehen zu ahnden. Doch das genügt im Alltag selbstverständlich nicht mehr.
Neben einer hanebüchenen Jugendschutzregelegung für das Internet, dessen technische Umsetzung 23 Tage vor ihrem In-Kraft-Treten immer noch unklar ist, wird auch fleißig an neuen Regelegungen zum Schutz von geistigem Eigentum gebastelt. Dass die Gema nun auch Kindergruppen abkassieren will, die bei Lampionumzügen urheberrechtlich bedenkliches Liedgut singen (Telepolis-Artikel), mag ja noch angehen. Schließlich ist es jedem Kind (und auch jedem Lampionumzugsleiter [und auch jeder Lampionumzugsleiterin]) zuzumuten, vor dem Singen durch eine einfache Recherche zu prüfen, ob ein Lied gemeinfrei ist – oder nicht.
Das Blöde an solchen Vorgängen ist immer, dass sie schleichend im Hintergrund ablaufen und dann plötzlich – wenn alles zu spät ist – an die Öffentlichkeit drängen. Um es kurz zu machen: Unter dem Deckmäntelchen der Stärkung von Leistungsschutzrechten (wie will man sowas in vernünftiges Deutsch übsetzen?) rollt eine weitere Regelung auf Internetnutzer und Blogger und überhaupt alle zu, die sich trauen, mit eigenen Worten die Öffentlichkeit (ob nun online oder offline) zu suchen.
Ich bin für ein Internet in den Grenzen von 1939! Volksempfänger für alle!
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